Allgemeine Geschäftsbedingungen der PSP GmbH
Allgemeines
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge und sonstige Leistungen. Bedingungen des Käufers oder Verkäufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
 
Unsere Angebote sind freibleibend, Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen oder anderer einschlägiger technischen Normen zulässig. Mengen können bei Sonderanfertigungen bis zu 10% über- / unterliefert werden. Schwankungen, insbesondere Farbtönung, sind in einer zumutbaren Schwankungsbreite vom Besteller zu akzeptieren.
 
Rücksendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müssen schriftlich angemeldet und genehmigt werden. Erfolgt die Rücksendung ohne Nennung von Gründen, behalten wir uns eine Annahmeverweigerung vor. Im Falle einer Rücksendung von Lagerartikeln berechnen wir dem Käufer eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 v.H. des Kaufpreises, jedoch mindestens 50,- €.
 
 
Preise
 
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
 
Zahlung und Verrechnung
 
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum.
 
Von uns bestrittene oder nicht rechtzeitig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückhaltung noch zur Aufrechnung.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
 
Eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen. Gleichzeitig werden alle unsere Forderungen gegen den Besteller unabhängig von der Laufzeit hereingenommener Wechsel sofort fällig. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Waren untersagen. Eine Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
 
 
Lieferfristen
 
Lieferfristen und Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat.
 
Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei höherer Gewalt, Krieg, inneren Unruhen, Terrorakten, Beschlagnahmung, Mangel an geeignetem Material, Maschinenschäden oder sonstigen Betriebsstörungen die durch uns nicht zu vertreten sind oder nur durch unzumutbare Aufwendungen zu leisten wären.
 
Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist. Erwächst dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, ein Schaden, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ v.H. für jede volle Woche der Verspätung, im ganzen aber höchstens 5 v.H. desjenigen Teils der Gesamtlieferung zu fordern, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Die Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften.
 
 
Eigentumsvorbehalt
 
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicherr Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund.
 
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
 
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
 
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den im o.g. Abschnitt Zahlung und Verrechnung genannten Fällen Gebrauch machen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
 
Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte muß der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.
 
Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10v.H. sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
 
 
 
Ausführung der Lieferungen
 
Mit der Übergabe der bestellten Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder – bei Streckengeschäften – des Lieferwerks, geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über. Dieses geschieht ausdrücklich auch bei “frei Haus” Lieferungen.
 
Wir sind zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.
 
Bei Abrufaufträgen und Sonderbauten sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und –mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- und Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden.
 
 
Haftung für Mängel
 
Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen sind wir unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers berechtigt nachzubessern. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
 
Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
 
Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe dieses Abschnitts ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind ( Mangelfolgeschäden). In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
 
Allgemeine Haftungsbegrenzung
 
Soweit in diesen Bedingungen nichts anders geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung umfaßt – außer bei Vorsatz – nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten oder für die der Käufer versichert ist oder üblicherweise versichern kann.
 
 
Urheberrechte
 
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden.
 
Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen gefertigt haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, daß Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen dann im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen
 
 
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
 
Erfüllungsort für unsere Lieferungen sind unsere Betriebe. Gerichtsstand ist, soweit nach §38 Zivilprozeßordnung zulässig, der Sitz der Hauptniederlassung. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
 
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluß der Haager Kaufrechtsübereinkommen.
 
 
Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln oder des Vertrages selbst nicht. Die betreffende Klausel ist dann unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder anfechtbaren Bestimmungen am nächsten ist. Gleiches gilt für eine eventuelle Regelungslücke.
 
 

Gewährleistung

Beim Kauf von “PSP Produkten” gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, es sei denn es wurde Vertraglich etwas anderes vereinbart.

Falls beim Kauf von POLESTAR Kayaks der PSP GmbH vertraglich eine gesonderte Gewährleistung vereinbart wurde, geben wir 60 Monate Gewährleistung ab Kaufdatum. Als Laufzeitstart der Gewährleistung gilt das Datum des Rechnungsbeleges. Dieser ist gleichzeitig Gewährleistungsbeleg. Ohne den Rechnungsbeleg erlischt die verlängerte Gewährleistung.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind übliche Abnutzungen und solche Fehler, welche nicht ausschließlich auf eine fehlerhafte Herstellung zurückzuführen sind. Bei unsachgemäßer Handhabung und / oder Veränderungen / Anbauten  und / oder durchgeführten Reparaturen, welche nicht durch die PSP GmbH vorgenommen wurden, erlischt die Gewährleistung vollumfänglich.

Im Gewährleistungsfall ist der Gewährleistungsgegenstand am Sitz der PSP GmbH vorzustellen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nutzungsausfall besteht nicht.

 

 
 
Online Shop
 
Für unseren Online Shop gelten die AGB, welche Sie bei der Bestellannahme einsehen können und zur Bestellung ausgedruckt haben.